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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines
Wir verkaufen und liefern Ersatz- und Zubehörteile ausschließlich auf der Basis der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden durch die Lieferbedingungen des Verkäufers außer Kraft gesetzt. Der Verkäufer erkennt die Bedingungen nicht an, auch wenn er ihnen nicht widerspricht.

Bestellungen
Bestellungen sind für uns nur in schriftlicher Form verbindlich. Mündliche Absprachen sind unwirksam. Schriftliche Bestellungen müssen mit Adresse Firmenstempel und einer im Festnetz gemeldeten Telefonnummer versehen sein. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, gilt die beiliegende Rechnung als solche. Der Käufer trägt allein das Risiko im Fall von falschen oder nicht einbaufähigen Teilen, wenn er unklare oder falsche Angaben zum Fahrzeug gemacht hat. Wir übernehmen in diesem Fall keinerlei Schadensersatz. Sonderbestellungen für Ersatz- oder Zubehörteile, die in den USA getätigt werden müssen, sind generell von Rückgabe ausgeschlossen. Sie müssen vom Käufer abgenommen werden. Bei der Bestellung von Ersatz- oder Zubehörteilen behalten wir uns je nach Höhe der Rechnungsgesamtsumme eine Vorauszahlung vor.

Lieferungen I Lieferfristen
Alle von uns gelieferten Teile unterliegen dem gültigen Tagespreis. Sie werden vom Standort Bergheim auf Gefahr des Käufers per Paketdienst, Spedition oder Nachtversand zugestellt. Die Zustellungs- und Verpackungskosten werden auf der Rechnung entsprechend sichtbar dem Käufer anteilig berechnet.
Als Nachweis für den ordnungsgemäßen Empfang der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend.

Der Versand erfolgt entweder gegen Vorkasse, Nachnahme oder auf Rechnung. Wird eine Lieferung nicht durch den Empfänger angenommen, berechnen wir 30% des Brutto-Warenwertes als Aufwandsentschädigung zzgl. der Versandkosten.

Der Versandweg findet in der Regel per Paketdienst, bei größeren Teilen per Spedition statt.

Hat der Käufer Sonderwünsche (z.B. Nachtversand, Expresslieferung), muss er dies ausdrücklich schriftlich auf der Bestellung vermerken. Die erhöten Transportkosten werden dem Käufer entsprechend in Rechnung gestellt.

Im Falle von Bestellungen in den USA können Lieferungen in den Rückstand gehen. Der Verkäufer hat darauf keinen Einfluss. Genannte Lieferfristen sind immer relativ zu verstehen. In den Rückstand gegangene Lieferungen müssen dennoch vom Käufer abgenommen werden, da sie nicht zurückgegeben werden können (siehe Sonderbestellungen aus den USA). Schadensersatzanspruche können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

Reklamationen I Warenrücknahme I Gewährleistung
Die Rückgabe von Ersatz- oder Zubehörteilen ist generell nur nach schriftlichem Antrag des Käufers und unserer Genehmigung erlaubt. Die Rücksendung ist in dem Falle frachtfrei vorzunehmen. Unfreie Pakete werden von uns nicht angenommen. Die Ware muss in Originalverpackung und unbeschädigt zurückgegeben werden. Nach vereinbarter Rückgabe berechnen wir 15% Bearbeitungskosten. Es erfolgt eine Gutschrift. Für Teile, die nicht funktionsfähig sind, behalten wir uns eine Ersatzlieferung vor.

Generell vom Umtausch. Rückgabe und Gewährleistung sind ausgeschlossen:

.Elektroteile

.Sonderbestellungen aus USA

.Teile, die vom Käufer verändert oder bearbeitet oder ohne Zustimmung beseitigt wurden

.Teile, die im Wettbewerb (z.B.- Rennfahrzeuge)
eingesetzt werden (es gibt keine Garantie auf diese Teile)

Verschleißteile

.Teile, die nicht in einer autorisierten Fachwerkstatt eingebaut wurden

.Zubehörteile, die auf speziellen Wunsch des Kunden bestellt wurden

Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teile- Ersatz ohne Montagekosten und beträgt 12 Monate ab Lieferdatum.
Weiterhin schließen wir jegliche Übernahme von Folgekosten aus.
Die Ware verlässt unseren Standort nur in einwandfreiem und geprüftem Zustand. Sollte dennoch auf dem Transportweg ein Schaden entstehen,
ist wie folgt zu verfahren:

Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von dem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Transportgeschädigte Ware ist dem Transportunternehmen zunächst zur Verfügung zu stellen und nicht gleich an uns zurückzuschicken.

Für die beschädigte Ware schicken wir sofort Ersatz, wenn uns der Schaden umgehend bei Empfang und Prüfung schriftlich (Kopie des Schadensprotokolles) gemeldet wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Reklamation nicht mehr akzeptiert. Der Gegenwert unserer Rechnung ist uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportunternehmen zu belasten. Im Falle von Pfand-Ersatzteilen muss das Altteil entsprechend in Originalverpackung und frachtfrei zur Gutschrift des Pfandes an uns zurückgesandt werden.

Sorgfaltspflicht des Käufers
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor dem Einbau die Neuteile auf ihre Richtigkeit geprüft werden, d.h., dass sie für das entsprechende Fahrzeug passend sind. Entsteht dem Käufer durch den Einbau eines von ihm falsch bestellten Teiles ein Schaden, haftet er allein dafür. Ersatzteile dürfen nur in einer autorisierten Fachwerkstatt eingebaut werden. Werden sie unsachgemäß verarbeitet oder ist ein Fahrzeug umgerüstet, übernehmen wir keinerlei Haftung im Schadensfall.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Rechnungssumme muss mit dem Zahlungsziel von 5 Tagen nach Erhalt der Ware auf das angegebene Konto überwiesen oder per Scheck beglichen werden. Der Käufer darf ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Ware im ordnungsgemäßen Zustand weder veräußern, oder aber ohne unsere Zustimmung einem Dritten weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Wird die Ware vor Bezahlung weiter veräußert, so ist der dafür erzielte Erlös ohne weiteres an uns abzutreten. Der Erlös ist gesondert für uns aufzubewahren bzw. lediglich zur Deckung unserer Forderungen zu nutzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist -wenn nicht zwingende

Gründe dagegen sprechen -Bergheim/ Erft.
Stand 05/2008